Visum für Thailand

Thailand Visum bei Einreise beantragen

Als deutscher Staatsbürger haben Sie in der Regel keine großen Anforderungen bei der Einreise nach Thailand zu erfüllen. Für eine klassische Urlaubsreise, die normalerweise eine Aufenthaltsdauer von nicht mehr als 30 Tagen umfasst, benötigen Sie im Voraus kein spezielles Visum zu beantragen. Bei der Einreise erhalten Sie automatisch eine 30-tägige Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn Sie jedoch vorhaben, länger in Thailand zu bleiben, ohne das Land zwischendurch zu verlassen, sollten Sie sich im Voraus ausführlich informieren. Hier ist ein Überblick über verschiedene Visumformen:

Einreise ohne Visum: Visafreie Einreise – gültig für 30 Tage

Arrival und Departure Card bei Einreise ohne Visum

Thailand Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (Überblick über alle Länder) erhalten automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung direkt bei der Einreise für 30 Tage gültig (auch umgangssprachlich Visa on Arrival genannt). Das Einreiseformular „Arrival und Departure Card TM6“ (siehe Bild) sollten Sie vor der Passkontrolle ausfüllen. Sie erhalten es während des Flugs oder am Flughafen. Bei der Passkontrolle wird die Departure Card in Ihren Pass getackert. Der Stempel im Reisepass erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von 30 Tagen in Thailand (ohne Arbeitsaufnahme). Wenn 30 Tage nicht ausreichen, können Sie im Immigration-Büro eine Verlängerung beantragen. Die Kosten dafür betragen 1900 Baht und ermöglichen einen weiteren Aufenthalt von 30 Tagen. Nach dieser Verlängerung gibt es keine weitere Option zur Verlängerung des Aufenthalts.

Wichtige Punkte zu beachten:

  • Ihr Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Kinderpässe werden nicht akzeptiert.
  • Ihr Reisepass sollte mindestens eine leere Seite für einen Stempel aufweisen.
  • Sie müssen ein Weiter- oder Rückflugticket besitzen.

Touristenvisum – gültig für 60 Tage

Das Touristenvisum für Thailand ist in unterschiedlichen Klassifizierungen erhältlich. Normalerweise ist ein einzelnes Touristenvisum für einen Aufenthalt von 60 Tagen gültig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, insgesamt bis zu 180 Tage im Land zu bleiben, allerdings nur in drei separaten Aufenthalten.

Bei jeder Einreise wird Ihre Aufenthaltserlaubnis für weitere 60 Tage in Ihren Pass gestempelt. Nach Ablauf dieser 60 Tage müssen Sie das Land verlassen. Es ist wichtig, den Ausreisetermin nicht zu verpassen, da andernfalls sogenannte „Overstay“ -Gebühren (siehe unten) anfallen können.

Non-Immigrant Visum – gültig für 90 bis 365 Tage – nicht touristische Zwecke

Das Non-Immigrant-Visum ist für 90 bis 365 Tage gültig und ist für spezifische Personenkreise (nicht touristische Zwecke) zugeschnitten sind. Darunter fallen Unternehmer und Geschäftsreisende, Studenten, Journalisten, Rentner und Personen mit thailändischen Ehepartnern.

  1. Non-Immigrant B: Dieses Visum ist für Personen gedacht, die entweder ein Unternehmen in Thailand betreiben oder in einem Betrieb angestellt sind.
  2. Non-Immigrant ED: Studenten, die eine Schule oder spezielle Lehrgänge in Thailand besuchen, können dieses Visum beantragen. Normalerweise wird es direkt von der Schule beantragt.
  3. Non-Immigrant M: Journalisten und Filmproduzenten können dieses Visum beantragen, um ihre Arbeit in Thailand auszuüben.
  4. Non-Immigrant F: Offizielle Besucher müssen dieses Visum beantragen, um nach Thailand einzureisen.
  5. Non-Immigrant O: Europäische Staatsangehörige, die eine thailändische Ehefrau oder thailändische Kinder haben, können dieses Visum beantragen. Es erfordert eine Arbeitsgenehmigung und finanzielle Mittel. Darüber hinaus müssen sie sich alle 90 Tage bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden.

Overstay

Wenn jemand in Thailand sein Visum überschreitet und sich in einem Overstay befindet, besteht tatsächlich die Möglichkeit einer Geldstrafe von 500 Baht pro Tag, jedoch nicht mehr als 20.000 Baht insgesamt. Bei kleineren Verstößen wird in der Regel nur die Geldstrafe verhängt. In schwerwiegenderen Fällen, insbesondere bei längeren oder wiederholten Verstößen, kann es zu einer Gerichtsverhandlung und einer möglichen Gefängnisstrafe kommen. Darüber hinaus kann eine Abschiebung ausgesprochen werden, und der Reisepass kann mit einem Vermerk über das Vergehen versehen werden. Dies kann zu Schwierigkeiten bei zukünftigen Einreisen führen, und in einigen Fällen kann eine Einreisegenehmigung verweigert werden.

Wenn eine Ausreise aufgrund von Krankheit nicht möglich ist, sollte ein offizielles ärztliches Attest im Krankenhaus oder von behandelnden Ärzten ausgestellt werden. Es ist wichtig, die entsprechenden medizinischen Unterlagen vorlegen zu können, um die Situation zu klären.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen ändern können. Es ist empfehlenswert, die aktuellen Anforderungen bei der Royal Thai Embassy oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Land zu überprüfen, bevor Sie Ihre Reise antreten. Alles weitere rund um tolle Thailand Reisen gibt es direkt auf unserer Homepage.

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